Das Prinzip Sportfürsorge
SPORTFÜRSORGE bietet medizinische und rechtliche Beratung auf höchstem Niveau. Als Profi darfst Du von uns erwarten, dass Du auch von Profis vertreten wirst. Als Rechtanwälte mit den Schwerpunkten Medizinrecht, Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht bieten wir Dir genau diese Sicherheit und Kompetenz. Das tun wir in gleichem Maße als Spezialisten und Fachärzte in den Bereichen Sportmedizin, Rheumatologie, Orthopädie und Unfallchirurgie.
Unser Honorar vereinbaren wir grundsätzlich erfolgsorientiert. Denn wir lieben Fairplay – auch außerhalb des Platzes.
Persönliche Beratung
Die ersten Treffen finden an einem vom Sportler oder seinem Berater bestimmbaren Ort statt. Die relevanten Unterlagen sollten bereit liegen. Wie die gesamte Zusammenarbeit sind auch diese Gespräche absolut vertraulich.
Medizinische Prüfung
Die vorhandenen medizinischen Befunde und Behandlungsunterlagen werden geprüft und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen vorgenommen. Wir ermitteln den Grad der Erwerbsunfähigkeit oder -einschränkung und die Erfolgsaussichten auf Ansprüche.
Juristische Durchsetzung
Sind alle Unterlagen und Gutachten vollständig, erfolgt die juristische Durchsetzung der Ansprüche, bei der unsere Rechtsanwälte – je nach Lage des Falls – auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Auszahlung der Ansprüche
Am Ende unserer Arbeit steht die Auszahlung an den Sportler. Diese kann unterschiedlich hoch ausfallen, je nach Grad der Einschränkung und Vollständigkeit der Absicherungen.
So viel könnte für Dich drin sein
Hier wollen wir Dir eine mögliche Auszahlung anhand eines Beispiels aufzeigen.
Die Berechnung hat natürlich keinen Anspruch auf Richtigkeit im Einzelfall.
In diesem Fall, einer Kreuzbandruptur, liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (20%) vor. Bei so niedriger MdE besteht Anspruch auf einen Kapitalbetrag. Die Errechnung beruht auch hier auf einem individuellen Faktor.
Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Jahresgehalt vor dem Unfall über 84.000€
- Anspruch auf monatliche Rente in Höhe von 930.00€
- Auszahlung als Kapitalbetrag 225.120€
Anspruch aus privater Unfallversicherung
Ausgehend von dem oben dargestellten Szenario ergibt sich folgender Anspruch:
- Versicherungssumme: 500.000€
- Gliedertaxe (60%) 300.000€
- Funktionsbeeinträchtigung (30%) 90.000€
Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Leistungen werden auf Basis der individuellen und vertraglich vereinbarten Versicherungssummen festgelegt.
Im Fall eines ehemaligen Fußballprofis kamen hier 1.5 Mio. Euro als Kapitalbetrag zur Auszahlung.